Über die Vererblichkeit von Zugangsdaten zu einem i-Cloud-Konto
Das Landgericht Münster hatte in einer aktuellen Entscheidung darüber zu urteilen, ob der Nutzerzugang zu einem i-Cloud-Konto vererblich sei oder nicht. Kläger war eine Erbengemeinschaft nach dem Tod des Erblassers. Der Erblasser nutzte über den Dienstleister ein i-Cloud-Konto und hatte hierüber einen Nutzungsvertrag abgeschlossen. In dem Nutzervertrag hatten der Erblasser und der Dienstleister sowohl die internationale als auch die örtliche Zuständigkeit des Gerichts am Ort des gewöhnlichen Aufenthalts des Nutzers und damit des Erblassers festgelegt. Aufgrund der Tatsache, dass der Nutzer seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hatte, fand auf den Vertrag deutsches Recht und damit deutsches Erbrecht Anwendung. Der Erblasser nutzte das i-Cloud-Konto bis zu seinem Tod im Jahr 2018 und das i-Cloud-Konto enthielt diverse gespeicherte digitale Informationen des Erblassers. Nach Annahme der Erbschaft verlangten die Erben Herausgabe der Zugangsdaten für das Konto, damit sie Zugriff auf die Inhalte der Dateien und Informationen des Erblassers erhielten. Der Dienstleister verweigerte jedoch die Herausgabe der Kontodaten. Daraufhin wurde Klage erhoben und der Dienstleister wurde verurteilt, die Zugangsdaten an die Erbengemeinschaft herauszugeben.

Das Landgericht Münster begründet dies in Anlehnung an die Entscheidung des Bundesgerichtshofs, Urteil vom 12.07.2018, Az.: III ZR 183/17, damit, dass auch das Benutzerkonto des Erblassers und die darin enthaltenen Inhalte Teil der Erbmasse sind, die nach § 1922 BGB in Verbindung mit dem abgeschlossenen Nutzungsvertrag auf die Erbengemeinschaft des Erblassers übergehen. Etwaige postmortale Persönlichkeitsrechte oder etwaige andere Rechte, die einen Zugriff auf das Benutzerkonto verhindern könnten, liegen nicht vor.

Praxishinweis:
Für die Anwendung dieser Entscheidung auf ähnlich gelagerte Fälle ist es erforderlich, dass der Nutzungsvertrag deutsches Recht als anwendbares Recht vorsieht.
Landgericht Münster, Urteil vom 16.04.2019, Az.: 14 O 565/18, eingestellt am 01.07.2019